Schulbegleitung in Hamburg: Was die aktuellen Änderungen für Familien bedeuten

von Hi Novi | Sep. 4, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für viele Kinder ist eine Schulbegleitung keine zusätzliche Unterstützung, sondern eine Voraussetzung dafür, überhaupt am Schulalltag teilnehmen zu können.

Genau deshalb sorgt die aktuelle Situation in Hamburg für große Verunsicherung.

Zum Beginn des Schuljahres 2026/27 berichten mehrere Schulen davon, dass bisherige Stunden für Schulbegleitungen reduziert wurden oder noch nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht. An einzelnen Förderschulen sind die Auswirkungen inzwischen so gravierend, dass Eltern gebeten wurden, besonders betreuungsbedürftige Kinder zeitweise zu Hause zu lassen.

Was steckt dahinter? Warum verändert Hamburg die Schulbegleitung? Und was bedeutet das für betroffene Kinder und Familien?

Was ist aktuell bei der Schulbegleitung in Hamburg passiert?

Hamburg hat das Verfahren zur Vergabe von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2026/27 verändert.

Die Bildungsbehörde spricht dabei ausdrücklich von einer Weiterentwicklung der Schulbegleitung und nicht von einer pauschalen Kürzung.

Ziel sei es, vorhandene Ressourcen stärker nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Kinder einzusetzen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schulbegleitung sollen nach Angaben der Behörde unverändert bleiben.

In der Praxis berichten Schulen und Eltern jedoch teilweise von erheblich weniger verfügbaren Begleitungsstunden.

Nach Informationen des NDR haben einige Schulen mehr als die Hälfte ihrer bisherigen Stunden verloren. Mehr als 4.000 Kinder in Hamburg erhalten derzeit eine Form der Schulbegleitung.

Warum sind Schulbegleitungen überhaupt notwendig?

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung oder eines besonderen Unterstützungsbedarfs nicht ohne zusätzliche Hilfe am Schulalltag teilnehmen können.

Das kann sehr unterschiedlich aussehen.

Ein Kind benötigt vielleicht Unterstützung dabei, sich im Schulgebäude zu orientieren.

Ein anderes braucht Hilfe beim Essen oder bei der Körperpflege.

Wieder andere Kinder benötigen Unterstützung bei sozialen Situationen, bei der Kommunikation oder dabei, ihren Schulalltag überhaupt bewältigen zu können.

Die Hamburger Bildungsbehörde beschreibt Schulbegleitung deshalb als eine Unterstützungsleistung, die Kindern die Teilhabe am Unterricht ermöglichen soll.

Was passiert aktuell an Hamburger Förderschulen?

Besonders deutlich werden die Auswirkungen derzeit an einzelnen Förderschulen.

An der Schule Kielkamp in Altona teilte die Schulleitung Eltern nach Informationen des NDR mit, dass sie die Schulpflicht vorübergehend nicht mehr kontrollieren werde.

Als Grund nennt die Schule die Personalsituation: Durch fehlende oder reduzierte Schulbegleitungen könne die Sicherheit von Kindern und Mitarbeitenden nicht ausreichend gewährleistet werden.

Auch an der Schule Bekkamp in Jenfeld wurden Eltern stark pflegebedürftiger Kinder gebeten, diese teilweise zu Hause zu betreuen.

Damit entsteht eine schwierige Situation:

Eigentlich besteht Schulpflicht. Gleichzeitig berichten Schulen, dass sie einzelne Kinder unter den aktuellen Bedingungen nicht sicher betreuen können.

Warum verändert Hamburg das System?

Der Hintergrund ist unter anderem der starke Anstieg der Schulbegleitungen in den vergangenen Jahren.

Im Schuljahr 2014/15 wurden in Hamburg 1.574 Schulbegleitungen bewilligt.

Im Schuljahr 2025/26 waren es bereits 4.011.

Parallel sind die Ausgaben erheblich gestiegen: von rund 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf rund 42,15 Millionen Euro im Jahr 2025.

Die Bildungsbehörde möchte deshalb stärker prüfen, wann tatsächlich eine individuelle Schulbegleitung erforderlich ist und wann Unterstützung möglicherweise anders organisiert werden kann.

Was sind sogenannte Pool- oder Kombinationslösungen?

Eine der Veränderungen betrifft den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden, beispielsweise FSJ-Kräften.

Diese sollen künftig verstärkt über sogenannte Kombinationsmaßnahmen eingesetzt werden.

Dabei ist eine Schulbegleitung nicht ausschließlich für ein einzelnes Kind zuständig, sondern kann mehrere Kinder innerhalb einer Klasse oder Schule unterstützen.

Die Idee dahinter:

Unterstützung soll flexibler eingesetzt werden können.

Das kann grundsätzlich sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn Kinder nicht während des gesamten Schultages eine individuelle Begleitung benötigen.

Schwieriger wird es jedoch bei Kindern, die aufgrund ihrer Behinderung tatsächlich eine kontinuierliche 1:1-Unterstützung brauchen.

Genau deshalb ist die entscheidende Frage nicht, ob Poollösungen grundsätzlich funktionieren.

Sondern:

Für welches Kind funktionieren sie – und für welches nicht?

Bedeutet das tatsächlich eine Kürzung?

Hier treffen momentan zwei unterschiedliche Perspektiven aufeinander.

Die Hamburger Bildungsbehörde betont, dass die Anspruchsvoraussetzungen unverändert bleiben und es keine pauschale Begrenzung von Schulbegleitungen gebe.

Entscheidend soll weiterhin der individuelle Bedarf eines Kindes sein.

Eltern und Schulen berichten gleichzeitig davon, dass konkret bewilligte Stunden teilweise deutlich niedriger ausfallen als zuvor oder Unterstützungsangebote nicht vollständig zur Verfügung stehen.

Beides kann gleichzeitig zutreffen:

Auf politischer Ebene kann das Ziel eine bessere Steuerung vorhandener Ressourcen sein.

Für eine einzelne Familie kann eine neue Bewilligung trotzdem bedeuten, dass ihr Kind faktisch weniger Unterstützung erhält.

Genau diese Ebene ist für Familien entscheidend.

Hat jedes Kind ein Recht auf eine eigene Schulbegleitung?

Nicht automatisch.

Eine Schulbegleitung wird immer anhand des individuellen Unterstützungsbedarfs geprüft.

In Hamburg können Kinder beispielsweise dann eine Schulbegleitung erhalten, wenn ihre Teilhabe am Unterricht aufgrund einer schweren Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung gefährdet ist.

Dabei wird zunächst geprüft, welche anderen schulischen Unterstützungsmaßnahmen möglich sind.

Erst wenn diese nicht ausreichen, kann eine Schulbegleitung eingesetzt werden.

Der Umfang richtet sich anschließend nach dem konkreten Bedarf des Kindes.

Was bedeutet die aktuelle Situation für Eltern?

Für betroffene Eltern dürfte vor allem eines schwierig sein:

Unsicherheit.

Wenn ein Kind über Jahre mit einer bestimmten Unterstützung zur Schule gegangen ist und diese plötzlich reduziert wird, betrifft das nicht nur den Schulalltag des Kindes.

Es betrifft häufig die gesamte Familie.

Eltern müssen möglicherweise kurzfristig Betreuung organisieren oder ihre Arbeitszeiten verändern.

Kinder müssen sich an neue Betreuungspersonen gewöhnen.

Und bei Kindern mit besonders hohem Unterstützungsbedarf können Veränderungen in der Betreuung zusätzlich belastend sein.

Deshalb ist eine frühzeitige und transparente Kommunikation besonders wichtig.

Was können Eltern tun, wenn die Schulbegleitung reduziert wurde?

Der erste Ansprechpartner sollte grundsätzlich die Schule sein.

Eltern sollten sich erklären lassen:

  • welcher Unterstützungsumfang bisher bestand,

  • welcher Umfang nun vorgesehen ist,

  • warum sich die Bewilligung verändert hat,

  • wie die Schule den Unterstützungsbedarf künftig abdecken möchte.

In Hamburg sind außerdem die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren – kurz ReBBZ – in die Prüfung von Schulbegleitungen eingebunden.

Die Bildungsbehörde nennt zusätzlich eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Schulbegleitung.

Wichtig ist dabei, konkrete Bedarfe des Kindes möglichst genau zu beschreiben.

Nicht die Anzahl der bisherigen Stunden sollte im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage:

Was kann das Kind ohne diese Unterstützung im Schulalltag nicht selbstständig bewältigen?

Werden Entscheidungen noch einmal überprüft?

Ja.

Bereits während der Sommerferien hat die Bildungsbehörde zahlreiche Fälle erneut geprüft.

Nach Angaben der Behörde waren bis zum 17. August 2026 insgesamt 540 Fälle in diesen Überprüfungsprozess aufgenommen worden.

Von 344 bis dahin abgeschlossenen Fällen führten 256 zu einer Bewilligung. Weitere Fälle befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in Prüfung.

Das zeigt auch:

Die derzeitige Situation ist noch in Bewegung.

Wie viel Geld gibt Hamburg für Schulbegleitung aus?

Interessant ist, dass die aktuelle Debatte nicht mit sinkenden Gesamtausgaben einhergeht.

Hamburg plant nach Angaben der Bildungsbehörde für 2027 rund 44 Millionen Euro für Schulbegleitung.

Zum Vergleich:

2014 waren es rund 6,75 Millionen Euro.

Die Debatte dreht sich deshalb weniger um die Frage, ob überhaupt Geld für Schulbegleitung ausgegeben wird.

Es geht vielmehr darum, wie die vorhandenen Mittel verteilt werden und welche Form von Unterstützung welchem Kind zugewiesen wird.

Warum ist die Debatte über Schulbegleitung so wichtig?

Bei Schulbegleitung geht es schnell um Personalstunden, Budgets und Verwaltungsverfahren.

Für ein betroffenes Kind ist die Frage aber viel grundlegender.

Kann es zur Schule gehen?

Kann es am Unterricht teilnehmen?

Kann es gemeinsam mit anderen Kindern lernen?

Und ist dort ausreichend Unterstützung vorhanden, damit es sicher durch den Schultag kommt?

Schulbegleitung ist deshalb ein gutes Beispiel dafür, wie stark politische oder administrative Entscheidungen den Alltag einzelner Familien beeinflussen können.

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Hamburg

Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder oder Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung oder eines besonderen Unterstützungsbedarfs Hilfe benötigen, um am Schulalltag teilnehmen zu können.

Wird die Schulbegleitung in Hamburg gekürzt?

Die Hamburger Bildungsbehörde spricht nicht von pauschalen Kürzungen, sondern von einer Veränderung des Bewilligungsverfahrens. Gleichzeitig berichten einzelne Schulen und Familien von deutlich reduzierten Begleitungsstunden.

Wer entscheidet über eine Schulbegleitung?

Die Schule beschreibt den Unterstützungsbedarf. In Hamburg sind unter anderem die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren und die Bildungsbehörde in die Prüfung eingebunden.

Bekommt jedes Kind eine eigene 1:1-Begleitung?

Nein. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf. Hamburg möchte künftig unter anderem verstärkt mit flexiblen Kombinations- oder Poollösungen arbeiten.

Was können Eltern bei einer Kürzung tun?

Eltern sollten zunächst mit der Schule klären, warum sich die Bewilligung verändert hat und wie der Unterstützungsbedarf ihres Kindes künftig gedeckt werden soll. Bei offenen Fragen können auch das zuständige ReBBZ oder die Bildungsbehörde einbezogen werden.

Unser Fazit

Dass Unterstützungsangebote regelmäßig darauf überprüft werden, ob sie sinnvoll und bedarfsgerecht eingesetzt werden, ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Bei Schulbegleitung gibt es allerdings eine Grenze, die nicht aus dem Blick geraten darf:

Effizienz darf nicht darüber entscheiden, ob ein Kind überhaupt am Schulalltag teilnehmen kann.

Gerade bei Kindern mit schweren Behinderungen oder hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf ist Schulbegleitung häufig keine Komfortleistung.

Sie ist eine Voraussetzung für Teilhabe.

Die kommenden Monate werden deshalb zeigen müssen, ob Hamburg mit dem neuen System tatsächlich eine bessere Verteilung der Unterstützung erreicht – oder ob Kinder mit besonders hohem Unterstützungsbedarf am Ende weniger Zugang zu Bildung haben.

Bei Novi möchten wir solche Veränderungen verständlich machen.

Nicht nur: Was wurde politisch beschlossen?

Sondern vor allem:

Was bedeutet das konkret für Kinder, Eltern und Einrichtungen?